1 allgemeines.
1.1 maßgebliche rechtsgrundlage sind die nachstehenden geschäftsbedingungen.
1.2 die bestellung enthält alle vereinbarungen der parteien. mündliche nebenabreden bestehen nicht. abweichungen von diesem vertrag / diesen geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen vereinbarung.
1.3 unsere angebote sind freibleibend und unverbindlich. nach eingang einer bestellung ist diese bindend. dem auftraggeber wird eine bestellung mit dem rechnungsbetrag zugesandt, in der alle details enthalten sind. nach zahlungseingang wird der vertragsgegenstand geliefert (es sei denn, es ist eine andere lieferzeit vereinbart). der vom auftraggeber erteilte auftrag ist ein bindendes angebot.
1.4 eigentumsrechte an den werken bleiben tarkunst vorbehalten. diese dürfen im falle originaler einzelstücke ohne zustimmung nicht vervielfältigt werden und sind bei nichteinhaltung des auftrages unverzüglich zurückzugeben.

2 abtretungsverbot.
2.1 die abtretung der rechte und / oder übertragung der verpflichtungen des kunden aus dem vertrag sind ohne schriftliche zustimmung von tarkunst nicht zulässig.

3 preise / zahlungsbedingungen.
3.1 sofern sich aus dem auftrag/der bestellung nichts anderes ergibt, gelten unsere preise ab lagerort. die lieferung der kunstwerke erfolgt auf kosten des Kunden von tarkunst. bei mietobjekten muss auch der rücktransport der werke vom kunden übernommen werden.
3.2 sofern sich aus dem auftrag nichts anderes ergibt, erteilt der kunde bei mietobjekten eine einzugsermächtigung. dem kunden ist bekannt, dass die vereinbarte auftragsbearbeitung erst nach eingang der vereinbarten zahlung beginnt.
3.3 nach ablauf der mietzeit eines gemieteten kunstwerkes wird das werk wieder zurückgeschickt oder von einer über tarkunst berechtigte person / spedition abgeholt. kommt der kunde dieser frist nicht rechtzeitig nach, verlängert sich die vertragslaufzeit automatisch.
3.4 haben die vertragsparteien eine ratenzahlungsvereinbarung getroffen und kommt der kunde mit einer rate mehr als 14 tage in rückstand, so sind wir berechtigt, verzugszinsen in höhe von 8% des mahnwertes zu fordern.
3.5 aufrechnungs- und zurückbehaltungsrechte stehen dem kunden nur zu, wenn seine gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4 lieferzeit.
4.1 werden wir an der erfüllung unserer verpflichtungen durch den eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen umständen gehindert, die wir trotz der nach den umständen des falles zumutbaren sorgfalt nicht abwenden konnten (gleichviel, ob in unserem betrieb oder bei unseren unterlieferanten eingetreten), so verlängert sich, wenn die leistung nicht unmöglich wird, die lieferfrist in angemessenem umfang.
4.2 verlängert sich der auslieferungstermin, so kann der kunde hieraus keine schadensersatzansprüche herleiten.
4.3 geraten wir aus gründen, die wir zu vertreten haben, in verzug, so ist die schadensersatzhaftung im falle gewöhnlicher fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5 eigentumsvorbehalte.
5.1 tarkunst behält sich das eigentum und das verfügungsrecht an der kaufsache bis zum eingang sämtlicher zahlungen aus dem vertrag / der bestellung vor.
5.2 bei vertragswidrigem verhalten des kunden, insbesondere bei zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die sache kostenpflichtig zurückzunehmen. der Kunde gestattet bereits jetzt tarkunst den zutritt in die räumlichkeiten, in denen sich die kunstwerke befinden. in der zurücknahme der kunstwerke liegt kein rücktritt vom vertrag, es sei denn, wir hätten es ausdrücklich erklärt. wir sind nach rücknahme der kaufsache zu deren verwertung befugt.

6 mängelgewährleistung.
6.1 abweichungen in struktur, farbe und maltechnik von abbildungen / material bleiben vorbehalten. es liegt in der natur der sache, dass das aussehen nicht vollumfänglich identisch mit den internet-bildern sein kann.
6.2 vorbehalte wegen äußerlich erkennbarer mängel an den produkten sind durch den kunden spätestens bei übergabe geltend zu machen.
6.3 soweit ein von uns zu vertretender mangel der kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer wahl zur mängelbeseitigung oder zur ersatzlieferung berechtigt. Im falle der mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum zwecke der mängelbeseitigung erforderlichen aufwendungen nach maßgabe des §476 a BGB zu tragen.
6.4 sind wir zur mängelbeseitigung/ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene fristen hinaus aus gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger weise die mängelbeseitigung / ersatzlieferung fehl, so ist der kunde nach seiner wahl berechtigt, vom vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende minderung des kaufpreises zu verlangen.
6.5 soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende ansprüche des kunden – gleich aus welchen rechtsgründen – ausgeschlossen. wir haften deshalb nicht für schäden, die nicht an der kaufsache selbst entstanden sind. insbesondere haften wir nicht für entgangenen gewinn oder sonstige vermögensschäden des kunden.
6.6 vorstehende haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit die schadensursache auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit beruht, doch ist die ersatzpflicht auf vorhersehbaren schaden begrenzt. sie gilt ferner dann nicht, wenn der kunde wegen des fehlens einer zugesicherten eigenschaft schadensersatzansprüche wegen nichterfüllung gemäß § 463, 480 abs. 2 BGB geltend macht.

7 sonstige schadensersatzansprüche.
7.1 soweit sich aus vorstehendem nichts anderes ergibt, werden schadensersatzansprüche gegen uns ohne rücksicht auf die rechtsnatur des geltend gemachten anspruches ausgeschlossen; insbesondere sind ausgeschlossen ansprüche aus positiver forderungsverletzung, aus verschulden bei vertragsabschluss und aus unerlaubter handlung.

8 copyright und freistellung.
8.1 dem kunden ist bekannt, dass die werke urheberrechtlich geschützt sind. kunstwerke sind das eigentum des jeweiligen künstlers und unterliegen dem copyright. somit dürfen abbildungen der kunstwerke nicht unerlaubt reproduziert werden. jede verwendung der abbildungen, die nicht durch lizenz gestattet ist, ist widerrechtlich und verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
8.2 der kunde stellt tarkunst bereits jetzt von eventuellen, sich aus o.g. umständen ergebenden ansprüchen dritter, z. B.ansprüche des künstlers des originals, der verwertungsgesellschaft, etc. frei.

9 mietvereinbarung.
9.1 die genauen konditionen der mietvereinbarung ergeben sich aus dem kunstmietvertrag. die kunstwerke bleiben während der gesamten mietdauer eigentum von tarkunst.
9.2 kommt der kunde mit der zahlung einer mietzinsrate in rückstand, so ist tarkunst – neben der geltendmachung von verzögerungszinsen in höhe von 8% p.a. – zur sofortigen kündigung des mietvertrages berechtigt. im falle der kündigung kann tarkunst vom kunden unter anderem schadenersatz in höhe der noch ausstehenden mietzinsraten – abgezinst in höhe von 3% über dem basiszinssatz – verlangen.
9.3 für verlust oder beschädigung des kunstwerkes seitens des kunden haftet der kunde.
9.4 nach ablauf der mietvereinbarung können teile der gezahlten mietgebühren auf den kaufpreis angerechnet werden. diese option ist seitens tarkunst freiwillig.

10 gerichtsstand.
ort des gerichtsstandes ist winsen an der luhe, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11 salvatorische klausel.
sollte eine bestimmung dieses vertrages/geschäftsbedingung unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so soll dadurch die wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht berührt werden. diese sollen dann vielmehr so durchgeführt, bzw. ersetzt werden, dass der von den parteien verfolgte wirtschaftliche zweck bestmöglich erfüllt wird. im übrigen verpflichten sich die vertragsparteien, die rechtsunwirksame, nichtige oder undurchführbare bestimmung durch im wirtschaftlichen ergebnis gleichwertige, rechtlich zulässige bestimmungen zu ersetzen. dies gilt auch für die ergänzende vertragsauslegung. angaben auf der internetseite von tarkunst sind ohne gewähr. irrtum vorbehalten.
stand: februar 2021